Fragen und Antworten

Kann ich unter der Woche anreisen?
Anreisen sind generell nur samstags möglich. Auf Anfrage können Anreisen auch an anderen Wochentagen vereinbart werden.
Fragen zum Minimalaufenthalt
In der Regel werden die Ferienwohnungen wochenweise von Samstag zu Samstag vermietet. Auf Anfrage und nach Rücksprache mit dem Eigentümer kann auch eine kürzere Aufenthaltsdauer, bzw. ein anderer Anreisetag als Samstag vereinbart werden.
Fragen rundum die Kurtaxe
Zur korrekten Abrechnung der Kurtaxe sind wir darauf angewiesen, dass uns folgende Informationen vollständig zur Verfügung gestellt werden: Vor-/Nachname aller Gäste inkl. deren Geburtsdaten. Sollten Sie Gäste über Nacht empfangen, benötigen wir ebenfalls diese Angaben inkl. der genauen Aufenthaltsdauer.
Wie funktioniert die Schlüsselübergabe?
Bitte kontaktieren Sie ca. eine Woche vor Anreise die Betreuungsperson, welche auf Ihrem Mietvertrag vermerkt ist. Das Mietobjekt ist in der Regel ab 17.00 Uhr des Anreisetages bezugsbereit.
Ist ein/e Zwischenreinigung / zusätzlicher Wäschewechsel möglich?
Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf die Betreuungsperson und rechnen Sie diese zusätzliche Kosten gleich direkt in CHF und in bar mit der Betreuungsperson ab.
Wer ist meine Ansprechperson vor Ort?
Ihr erster Kontakt bei Fragen rundum die Wohnung ist die Betreuungsperson, welche auf Ihrem Mietvertrag vermerkt ist.
Fragen zum Reiserücktritt
Eine Verhinderung des Mietantrittes ist der Beauftragten (immo-score ag) unverzüglich mitzuteilen. Die Beauftragte (immo-score ag) versucht diesfalls, die Wohnung zum selben Preis oder max. 10% darunter weiter zu vermieten. Kann die Wohnung weiter vermietet werden, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 erhoben und der Mieter haftet für eine allfällige Mietzinsdifferenz. Kann die Wohnung nicht weiter vermietet werden, müssen nebst der Umtriebsentschädigung folgende Kosten in Rechnung gestellt werden: Bis 60 Tage vor Antritt 30 %, 59 - 22 Tage vor Antritt 75 % und 21 - 0 Tage vor Antritt der volle Mietpreis. Die geleistete Anzahlung verfällt bei Nichtantritt oder Rücktritt gemäss Pos. 10.1 - 10.3 zu Gunsten der Beauftragten (immo-score ag), bzw. wird zur Deckung oder Verrechnung ihrer Ansprüche verwendet.
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