Eine Verhinderung des Mietantrittes ist der Beauftragten (immo-score ag) unverzüglich mitzuteilen. Die Beauftragte (immo-score ag) versucht diesfalls, die Wohnung zum selben Preis oder max. 10% darunter weiter zu vermieten. Kann die Wohnung weiter vermietet werden, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 erhoben und der Mieter haftet für eine allfällige Mietzinsdifferenz. Kann die Wohnung nicht weiter vermietet werden, müssen nebst der Umtriebsentschädigung folgende Kosten in Rechnung gestellt werden: Bis 60 Tage vor Antritt 30 %, 59 - 22 Tage vor Antritt 75 % und 21 - 0 Tage vor Antritt der volle Mietpreis. Die geleistete Anzahlung verfällt bei Nichtantritt oder Rücktritt gemäss Pos. 10.1 - 10.3 zu Gunsten der Beauftragten (immo-score ag), bzw. wird zur Deckung oder Verrechnung ihrer Ansprüche verwendet.