ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN


1. Das Mietobjekt ist vollständig möbliert und mit Hausrat versehen (Bettwäsche, Kücheninventar, 1V etc.). Bei Mietantritt festgestellte grössere Mängel sind der Vermieterin unmittelbar zu melden. Beschädigungen und Verluste von Mobiliar gehen zu Lasten des Mieters. Bei einem Schlüsselverlust müssen sämtliche Zylinder und Schlüssel der gesamten Liegenschaft ersetzt werden. Diese Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des verantwortlichen Mieters.

2. Die Wohnung darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als im Mietvertrag aufgeführt sind.

3. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die im Haus geltende Hausordnung zu halten.

4. Untervermietung ist untersagt.

5. Raucherinnen und Haustiere sind nicht erlaubt.

6. Bei übermässiger Verschmutzung der Wohnung kann ein entsprechender Zuschlag auf die Kosten der Endreinigung erhoben werden.

7. Die Eigentümerin behält das Recht vor, dem Mieter ein gleichwertiges Objekt zur Verfügung zu stellen, falls die im Mietvertrag aufgeführten Mietobjekte unverschuldet nicht bezugsbereit wären. Weitergehende Ansprüche werden im gegenseitigen Einverständnis wegbedungen.

8. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragte (immo-score ag), auftrags des Wohnungs­eigentümers handelt. Allfällige Ansprüche betreffend des Mietobjektes sind direkt gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen. Die Beauftragte ist in keiner Weise haftbar.

9. Gerichtsstand ist ausschliesslich Davos und anwendbar ist allein Schweizer Recht.


10. NICHTANTRITT ODER RÜCKTRITT:

10.1 Eine Verhinderung des Mietantrittes ist der Beauftragten (immo-score ag) unverzüglich mitzuteilen. Die Beauftragte (immo-score ag) versucht diesfalls, die Wohnung zum selben Preis oder max. 10% darunter weiter zu vermieten.

10.2 Kann die Wohnung weiter vermietet werden, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 erhoben und der Mieter haftet für eine allfällige Mietzinsdifferenz.

10.3 Kann die Wohnung nicht weiter vermietet werden, müssen nebst der Umtriebsentschädigung folgende Kosten in Rechnung gestellt werden:
Bis 60 Tage vor Antritt 30 %, 59 - 22 Tage vor Antritt 75 % und 21 - 0 Tage vor Antritt der volle Mietpreis.

10.4 Die geleistete Anzahlung verfällt bei Nichtantritt oder Rücktritt gemäss Pos. 10.1 - 10.3 zu Gunsten der Beauftragten (immo-score ag), bzw. wird zur Deckung oder Verrechnung ihrer Ansprüche verwendet.

10.5 Bei der ELVIA-Reiseversicherungs-Gesellschaft, Hagenholzstrasse 858, CH-8050 Zürich, kann individuell und ergänzend eine Annultationskosten-Versicherung abgeschlossen werden. Allfällige Ansprüche aus dieser Versicherung hat der Mieter direkt gegenüber der ELVIA-Reiseversicherungs-Gesellschaft geltend zu machen. Der Mieter erhält mit der Reservationsbestätigung den entsprechenden Versicherungsausweis sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen.


11. Das Mietobjekt ist in der Regel ab 17.00 Uhr des Anreisetages bezugsbereit. Betreffend Schlüsselübergabe steht die von der Eigentümerschaft eingesetzte Betreuungsperson gemäss Seite 1 des Mietvertrages zur Verfügung. Am Ende der Mietdauer ist die Wohnung zwingend vom Mieter an die Betreuungsperson persönlich zu übergeben und vorgängig ein Termin zu bestimmen. Die Wohnungen müssen am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr verlassen werden.

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